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IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG

LifeShaping

Katja Harries
Amberger Str. 20
81679 München 

Vertreten durch: Katja Harries

Kontakt: 
Telefon: +49 89 3078 5921 
Fax: 089 2153 7963
E-Mail: info@lifeshaping.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Katja Harries
Amberger Str. 20
81679 München

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. 
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. 
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Google Analytics
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Impressum vom Impressum Generator der Kanzlei Hasselbach, Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen zwischen

LifeShaping

Katja Harries
Amberger Str. 20
81679 München
Deutschland

– im Folgenden „Anbieter“ –

und

dem in § 2 dieser AGB bezeichneten Kunden/Kundin (auch Teilnehmender genannt) geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann über die Website des Anbieters Coaching-Retreats und andere Seminare und Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistung”, “Seminar” oder „Veranstaltung“) auswählen und diese über den Button „Zur Buchung” auswählen. Über diesen Button wird der Kunde zu einer genauen Beschreibung der Veranstaltung geleitet, wo er eine entsprechende Buchung durchführen kann. Bei Auswahl des Buttons „Buchung“ wird dem Kunden ein Anmeldeformular aufgezeigt, dessen Befüllen vor einer verbindlichen Buchung erfolgen muss. Durch Auswahl des Buttons „Verbindlich Buchen“ schließen Anbieter und Kunde einen Vertrag über die dort beschriebene Dienstleistung. Vor dem Kauf kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und ändern.

(2) Der Anbieter schickt dem Kunden eine Bestätigung der verbindlichen Buchung per E-Mail zu, in der die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch oder Englisch.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UStG.

(2) An- und Abreise sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

(3) Die Gebühr für die Dienstleistung ist mit der Anmeldung zu zahlen.

(4) Die Gebühr kann nach Wahl des Teilnehmenden via Paypal oder per Kreditkarte bezahlt werden.

(5) Der Teilnehmende ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (Stornierung). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Dem Teilnehmenden wird empfohlen, den Rücktritt per Mail an info@lifeshaping.de zu erklären.

Eine Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmenden ist möglich.

Bei Rücktritt des Kunden wird eine pauschalierte Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis zum Preis der Dienstleistung festgesetzt, wie nachstehend wiedergegeben:

Bis 42 Tage vor Seminarbeginn: Keine Rücktrittskosten
41 Tage – 28 Tage:     33%
27 Tage – 15 Tage:     66%
14 Tage –   0 Tage:   100%

Erscheint ein Teilnehmender zur Veranstaltung nicht, oder verlässt dieser die Veranstaltung frühzeitig, wird die volle Seminargebühr berechnet.

Umbuchung
Werden auf Wunsch des Teilnehmenden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, ist der Anbieter berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person zu berechnen.

Ersatzperson
Bis sieben Tage vor Seminarbeginn kann der Teilnehmende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Hierfür kann der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wie in den Bedingungen des §4 Abs. 3 dargelegt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmende gegenüber dem Anbieter als Gesamtschuldner für den Seminarpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den Regelungen der Absätze 1 bis 5 unberührt.

§ 4 Absage von Veranstaltungen (Rücktritt), Kündigung und Ausschluss von Teilnehmern

(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (weniger als fünf Teilnehmer) bis spätestens zehn Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus Gründen höherer Gewalt, wie etwa der plötzlichen Erkrankung eines Referenten, wegen unverschuldeter kurzfristiger Verhinderung oder unverschuldetem Nichterscheinens eines Leiters ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatz-Leiters abzusagen. Bereits vom Teilnehmenden entrichtete Teilnahmegebühren werden voll zurückerstattet. Der Teilnehmende wird hiervon unverzüglich informiert. Kann die Veranstaltung nur teilweise nicht stattfinden, ist das Entgelt nach dem Verhältnis der zum Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung bereits erbrachten Teilleistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung geschuldet, es sei denn, die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Teilnehmenden wäre unzumutbar, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmenden ohne Wert ist.

(2) Für Schäden, die dem Teilnehmenden durch eine Absage des Anbieters entstehen, kommt der Anbieter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftungsausschluss und -beschränkung“ (§ 6 dieser AGB) auf.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, in den Fällen des § 314 BGB zu kündigen. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

Bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung einer Teilnehmerin zur Teilnahme an einer Veranstaltung; dies gilt insbesondere bei psychischen Erkrankungen, der Einnahme von Medikamenten oder dem Konsum von Drogen oder Rauschmitteln, die eine Gefahr für den Teilnehmenden oder andere nicht ausschließen lassen;

Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung des Referenten, insbesondere bei Störung der Durchführung der Veranstaltung durch unangemessenes Verhalten;

Ehrverletzungen aller Art gegenüber den Referenten, anderen Teilnehmenden oder dem Anbieter und dessen Personal;

Diskriminierung von Personen wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ihrer sexuellen Identität;

Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische, weltanschauliche oder agitatorische Zwecke.

Anstelle einer Kündigung kann der Anbieter den Teilnehmenden auch von der Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 5 Änderungsvorbehalte

Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung aus triftigem Grund vorzunehmen, soweit diese den Inhalt der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern und dem Teilnehmenden zumutbar sind. Ferner ist der Anbieter berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall und sonstige kurzfristige Verhinderung) durch andere, hinsichtlich des angekündigten Themas vergleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen, es sei denn, dass der Wechsel dem Teilnehmenden nicht zumutbar ist.

§ 6 Haftungsausschluss und -beschränkung

(1) Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wegen Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(3) Mitwirkungspflichten - Der Teilnehmende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen dem Anbieter unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.

§ 7 Bilder und Fotomaterial bei Veranstaltungen/Seminaren

Bei den Dienstleistungen und Seminaren des Anbieters können Fotos, Videos oder sonstige Bildnisse für die Eigenwerbung des Anbieters gemacht werden, die auf seinen Internetseiten, in Flyern und in weiteren Werbemitteln veröffentlicht  werden.

Es handelt sich hierbei nicht um Portraits Einzelner, sondern um Medien, die die Gesamtheit der Veranstaltung spiegeln und bei der der/die Einzelne als Teilnehmer der Veranstaltung zu erkennen ist.

Mit der Buchung und Teilnahme an der Veranstaltung versichert der Teilnehmende, dass ihm das Beschriebene bekannt ist und er dem Veranstalter sein ausdrückliches Einverständnis dafür gibt, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Bildnisse oder Tonaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen.

Sollten Teilnehmende nicht mit den beschriebenen Bildnissen einverstanden sein, ist dies dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.

(Stand Januar 2019)

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Impressum & AGBs: Infos
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